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aus der Märkischen Oderzeitung vom 03./04.08.2002:
Straßenverkehr
Beschilderung wird geändert
Eberswalde (MOZ) Im größten Wohngebiet von Eberswalde, dem Brandenburgischen Viertel, wird die Beschilderung an
die Straßenverkehrsordnung angepasst. Dabei erfolgt eine Neuregelung der "Zone 30"-Bereiche. Dies teilt
die Sprecherin der Stadtverwaltung, Angelika Röder, mit.
An Kreuzungen und Einmündungen gilt die Vorfahrtsregelung nach Paragraph 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("rechts vor
links"). Ferner gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege. Die Radfahrer benutzen die Fahrbahn.
Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt.
Die Arbeiten zur Ausschilderung werden in der Zeit zwischen dem 5. und 16. August erfolgen, so die Sprecherin der Kommune.
Dabei wird die vorfahrtregelnde Beschilderung innerhalb des Wohngebietes entfernt.
"Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die veränderte Beschilderung, vor allem aber die
Vorfahrtsregelung, einzustellen und diesen Bereich in den kommenden Wochen besonders aufmerksam zu durchfahren",
betont Angelika Röder abschließend in ihrer Mitteilung.